Fragen und Antworten (FAQ)

Fragen und Antworten (FAQ)

Ist der ICDL Workforce Base das gleiche wie der ECDL-Base?

Nein, es sind unterschiedliche Prüfungsanforderungen, deshalb sind die beiden Base zwar vergleichbar, aber nicht identisch.

Beide beinhalten 4 Prüfungen, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation ist beiden gemeinsam, der Inhalt ist identisch.

ICDL Workforce Base beinhaltet zudem Präsentationen und eine gemeinsame Prüfung von Computer- und Online-Grundlagen (alias "Essentials") als eigenständiges Modul.

Für den ECDL-Base muss eine Prüfung für Computergrundlagen und eine weitere für Online-Grundlagen separat abgelegt werden.


Sind die Prüfungen in der Kursgebühr enthalten?

In den Kursgebühren sind weder die ICDL/ECDL-ID noch die Zertifikatsprüfungen enthalten, diese müssen, je nach Bedarf, separat erworben werden. Ein vorhandene ID kann weiter genutzt werden, ist keine vorhanden, muss vor den Prüfungen eine ID erworben werden. Siehe Anmeldung.


Sind die Diagnosetests in der Kursgebühr enthalten?

Ja und nein.

Der Crahkurs beinhaltet jeweils einen Diagnosetest pro Modul, der Unterricht wird auf den Diagnosetests aufgebaut, deshalb sind diese notwendiger Kursbestandteil und in der Kursgebühr enthalten.

Im Lehrgang sind die Diagnosetests kein integraler Bestandteil der Kursgebühr, da die Diagnosetests zwar sinnvoll, aber nicht notwendig sind, um in die Prüfung zu gehen.


Sind die Trainer zertifizierte ICDL/ECDL-Tester?

Ja, in den meisten Fällen sind diese zertifiziert, um die entsprechenden Prüfungen selbst abzunehmen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein/e erfahrerne/r Trainer:in eingesetzt wird, ohne dass diese/r eine Zertifizierung für die Prüfungen hat.


Unterstützen RAV oder IV den Lehrgang?

Da die ECDL-Lehrgänge immer wieder von RAV oder IV unterstützt wurden, dürfte das auch beim ICDL-Workforce der Fall sein. Gerne sind wir bei Rückfragen durch die Ämter behilflich. Wenn Sie die Verfügung haben oder ein schriftliches Angebot benötigen, damit die Verfügung ausgestellt wird, geben Sie uns ebenfalls Bescheid.